Dienstag, 26. September 2023

EU-Batterieverordnung & Medizinproduktehersteller

Die EU plant, die bestehende Richtlinie 2006/66/EG durch eine neue EU-Verordnung zu Batterien und Altbatterien zu ersetzen. Die Verordnung zielt darauf ab, den Rechtsrahmen für Batterien zu modernisieren, Ressourceneffizienz zu steigern und die zirkuläre Wertschöpfung zu fördern. Sie betrifft alle Arten von Batterien und Medizinprodukte, in denen Batterien verbaut sind. Medizinproduktehersteller müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, darunter CO2-Fußabdruck-Erklärungen, Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien, sowie Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen. Die Verordnung legt auch Pflichten für verschiedene Wirtschaftsakteure fest und hat Übergangsfristen für die Umsetzung.


Quelle Text: Johner Institut

Quelle Bild: ÖWAV




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