Mittwoch, 5. Juli 2023

Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten

Am Ende des Juni 2023 wurden ein Entwurf des Gesetzes zur Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) und ein Entwurf des Digitalgesetzes (DigiG) des deutschen Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht. Der GDNG beabsichtigt, Industrieunternehmen einen Zugriffsrecht auf Patientengesundheitsdaten zu Forschungszwecken zu gewähren. Das DigiG sieht erhebliche Einschränkungen bei der Preisgestaltung und Erstattung von Digitalen Gesundheits-Apps vor. Der GDNG erleichtert den Zugang zu Gesundheitsdaten für die Industrie zu Forschungszwecken und bereitet Deutschland auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) vor. Das DigiG plant neue Preis- und Erstattungsregeln für Digitale Gesundheits-Apps und strengere Compliance-Anforderungen für DiGA-Hersteller. Die Gesetzesentwürfe müssen noch durch den Bundestag und den Bundesrat genehmigt werden.


Quelle: Covington

Quelle Bild: edps.europa




Keine Kommentare: